Rahmenbedingungen

Erstgespräch
Um sich in der therapeutischen Beziehung wohlzufühlen ist die Wahl des/der Therapeut*in ein wesentlicher Faktor. Das Erstgespräch dient einerseits dem gegenseitigen Kennenlernen und andererseits der Klärung Ihrer Anliegen. 


Dauer
Je nach Wunsch, Therapieziel und individueller Verfassung des/der Klient*innen, kann eine Psychotherapiedauer unterschiedlich lange dauern. Kontinuität ist für den Prozess wichtig.

Termin
Ein Termin bedeutet, dass für Sie eine Stunde reserviert ist. Im Falle einer Verhinderung wird gebeten, den Termin spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen! Andernfalls muss die Stunde in Rechnung gestellt werden. 
 

Schweigepflicht
Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht! Auch Angehörige, behandelnde Ärzte, Anwälte usw. erhalten keinerlei Angaben über die Inhalte der Psychotherapie, sofern dies nicht ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird!

Kosten
Das Honorar für eine Einheit á 50 Minuten beträgt € 120,-

Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen

Als Wahlpsychotherapeutin besteht die Möglichkeit, einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose.

Schritte zur Kostenerstattung:

  1. Ärztliche Bestätigung: Zwischen der ersten und zweiten Einheit sollten Sie eine ärztliche Bestätigung einholen, die eine psychotherapeutische Behandlung empfiehlt. Diese kann von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden.
  2. Antragstellung: Nach den ersten zehn Sitzungen füllen wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkassa aus, den Sie bei Ihrer Krankenkassa einreichen.


Aktuelle Kostenzuschüsse pro Einzelsitzung (Stand 08/2024):

  • ÖGK: 33,70 Euro
  • BVAEB: 48,80 Euro
  • SVS: 45,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Zuschusshöhen je nach Krankenkasse variieren können. Ich habe keine Plätze mit voller Kostenerstattung durch die Krankenkasse ("Kassenplätze")