Rahmen
Erstgespräch
Um sich in der therapeutischen Beziehung wohlzufühlen ist die Wahl des/der Therapeut*in ein wesentlicher Faktor. Das Erstgespräch dient einerseits dem gegenseitigen Kennenlernen und andererseits der Klärung Ihrer Anliegen.
Dauer
Je nach Wunsch, Therapieziel und individueller Verfassung des/der Klient*innen, kann eine Psychotherapiedauer unterschiedlich lange dauern. Kontinuität ist für den Prozess wichtig.
Termin
Ein Termin bedeutet, dass für Sie eine Stunde reserviert ist. Im Falle einer Verhinderung wird gebeten, den Termin spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen! Andernfalls muss die Stunde in Rechnung gestellt werden.
Schweigepflicht
Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht! Auch Angehörige, behandelnde Ärzte, Anwälte usw. erhalten keinerlei Angaben über die Inhalte der Psychotherapie, sofern dies nicht ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird!
Kosten
Das Honorar für eine Einheit á 50 Minuten beträgt € 85,-
Sozialtarif nach Absprache möglich
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision können meine Honorarnoten bei der Krankenkasse oder Sozialversicherung nicht eingereicht werden – daher ist von diesen Stellen keine anteilige Kostenrefundierung möglich.
Private Krankenkassen refundieren in der Regel die Behandlungen.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Durch die Statusberechtigung bin ich befugt als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten. Es bezeichnet die letzte Phase der Psychotherapie Ausbildung, in welche meine Arbeit durch eine erfahrene Supervisorin begleitet wird.